wir wählen noch einmal

3. Juli 2016

Das Urteil des VGH in Sachen Wiederholung der Bundespräsidentenwahl auf Grund einer österreichischen Eigenschaft, der Schlamperei, der Lässigkeit, ist juristisch sicher nicht anzuzweifeln.

Festzuhalten ist, der VGH hat die lockere Auslegung rechtlicher Gegebenheiten, die seit Jahren unter Mithilfe aller Parteien, vor sich hin gewuchert ist, aufgezeigt, nicht aber eine Wahlfälschung konstatiert. In einem Interview im ORF meinte ein Schweizerin, für die Wahlkarten ganz selbstverständlich sind (80%): „wenn man bei uns eine so genaue Untersuchng machen würde, käme man auch  auf Schlamperein!“. Das entschuldigt freilich nicht den lässigen Umgang mit  Wahlkarten  in Ö., rechtfertigt aber auch keine „Kind mit dem Bad auschüttt – Aktionen“, nach dem Motto, wir schaffen alles und jeden ab und machen alles  anders. Der aus NÖ ererbte Innenminister ist einer, der sofort Aktivität signalisiert und alles verändern will. Fragen wir ihn nach einer gewissen Zeit.

Zwei Fragen allerdings finde ich bedenklich:

Hätte die FPÖ auch auf eine Untersuchung gedrungen, wenn Hofer der neue HBP geworden wäre? Ich überlasse der Fantasie der Leser. Dass sie , die Blauen es waren, die für Korrektheit gesorgt haben. werden wir noch öfter hören. Und die Unterstellung Straches, dass, wenn es korrekt gelaufen wäre, Hofer gewonnen hätte, ist der klare Hinweis auf eine von ihrer Politik getragene Motivation ihrer Handlungsweise. Wir sind für Korrektheit im Staate wenn sie uns nützt.